Ihr Immobilienmakler

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB sind verbindlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für ausländische Kaufinteressenten, denen ein Kaufobjekt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Schmelter & Company GmbH nachgewiesen wird. Die AGB gelten für jegliche durch die Schmelter & Company GmbH angebotene und angenommene Dienstleistungen. Die AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn:

a)  ein Exposé oder Unterlagen nach Anforderung des Kaufinteressenten ausgehändigt wird und zum Objektnachweis dient.

b)  ein Kaufvertrag für ein durch die Schmelter & Company GmbH auch ohne Exposévorlage nachgewiesenes Kaufobjekt mit dem Kaufinteressenten zustande kommt.

c)  Verkaufsverhandlungen mit dem Verkäufer eines durch die Schmelter & Company GmbH nachgewiesenen Kaufobjektes geführt werden.

 

§ 2 Geltungsdauer

Die AGB gilt einzeln für jedes durch die Schmelter & Company GmbH nachgewiesenen Kaufobjektes drei Jahre nach obiger Annahme der AGB.

 

§ 3 Gewährleistung

Die Schmelter & Company GmbH übernimmt keine Gewähr für Objektangebotsangaben und schließt eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit aus.

Die Angaben für nachgewiesene Objekte basieren auf Informationen von dem jeweiligen Verkäufer bzw. dessen Bevollmächtigten. Eine sachliche Prüfung der Angaben wurde von der Schmelter & Company GmbH durchgeführt.

 

§ 4 Interessentenkartei

Kaufinteressenten können auf Absprache in der Kundenkartei von der Schmelter & Company GmbH aufgenommen werden und erhalten weitere aktuelle Objekte nach deren Wünschen nachgewiesen.

 

§ 5 Rechtsgrundlage der Maklercourtage

Grundlage des Anspruchs auf Entlohnung der Schmelter & Company GmbH begründet sich durch § 652 BGB.

 

§ 6 Entstehung der Maklercourtage

Kommt ein Kaufvertragsabschluß zwischen einem Verkäufer und dem Kaufinteressenten über ein durch die Schmelter & Company GmbH nachgewiesenes Kaufobjekt zustande, entsteht der Anspruch auf Courtage. Die Courtage ist für das jeweilige nachgewiesene Kaufobjekt ausgewiesen und berechnet sich auf der Grundlage des durch die Schmelter & Company GmbH veröffentlichen Kaufpreises. Verändert sich der Kaufpreis durch entsprechende Verhandlungen der Höhe nach, so wird auch die Höhe der Courtage neu vereinbart. Grundsätzlich entsteht der Anspruch die Maklercourtage gegen den Käufer, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde in Schriftform getroffen.

Unternehmer aus dem Bauwesen, einschließlich Architekten, Projektierer, Bauträger - aber auch die für diese Berufsgruppe tätigen Vermittler - sind zur Zahlung einer Courtage verpflichtet, wenn sie vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen Nachfolger einen Auftrag zur Bebauung erhalten.

 

§ 7 Fälligkeit der Maklercourtage

Die Maklercourtage wird fällig bei Abschluß des Kaufvertrages. Sie ist sofort und ohne Abzug zu zahlen.

 

§ 8 Schadenersatz

Alle Angebote von der Schmelter & Company GmbH sind nur für den anfragenden Interessenten bestimmt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe des Angebots ein Kaufvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der anfragende Interessent verpflichtet, Schmelter & Company GmbH den Schaden in Höhe der entgangenen Maklercourtage zu ersetzen.